- Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft vom 25. Mai 2009 wurde W wegen grober Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu Fr. 50.00 verurteilt. - Mit Urteil des Obergerichts OG S 09 2 vom 17. Juli 2009 wurde W wegen einfacher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu Fr. 50.00 (bedingt) sowie zu einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt.