9.2.1 Die Anklage wirft W vor, S, welcher serbischer und kroatischer Staatsangehöriger sei und nicht über einen Waffenerwerbsschein verfüge, zu einem nicht näher bestimmten Zeitpunkt nach dem 4. Januar 2010 unerlaubterweise eine Waffe übergeben zu haben (Ziff. 1.2 AKS). - 46 -