W hat in S nicht lediglich den Tatentschluss hervorgerufen, sondern er hat ihm ein Auto zur Auskundschaftung überlassen, die Tatwaffe verschafft und nach der Tatausführung die Rückführung organisiert. W leistete damit einen wesentlichen Beitrag zur Tat. Es ist davon auszugehen, dass W bei der Entschliessung zur Tatbegehung und bei der Planung der Tat Hauptakteur war. Es wäre W gewesen, der bei einer ungeklärten Tötung von K profitiert hätte.