der Tat wird deren äusserliches Ziel ins Auge gefasst, welches indessen regelmässig auch Bestandteil eines krass egoistischen Motivs bildet und alsdann kaum noch selbstständigen Charakter hat. Zu denken ist vor allem an den sogenannten Eliminationsmord, mit dem sich der Täter einer von ihm als lästig empfundenen Person entledigen will. Eine besonders verwerfliche Art der Ausführung muss namentlich angenommen werden, wenn der Täter mit ausserordentlicher Grausamkeit vorgeht, das heisst dem Opfer mehr physische oder psychische Leiden zufügt, als sie mit einer Tötung notwendigerweise einhergehen (DONATSCH, a.a.O., S. 7 ff.).