1.23 Akten OG 17 3) ergaben sich Hinweise, welche die Komplotttheorie in einem anderen Licht erscheinen liessen oder sonst Anhaltspunkte für andere Varianten lieferten. Und selbst wenn – wie dies seitens der Verteidigung vorgebracht wurde – nicht S, sondern dessen Bruder letztlich die Schüsse auf K abgegeben hätte (wovon aufgrund der Akten klar nicht auszugehen ist), wäre nicht einzusehen, inwiefern dies bezüglich der Tatbeteiligung des Auftraggebers W eine Rolle spielen würde. - 42 -