In seinem Urteil vom 10. April 2017 hat das Bundesgericht die Komplotttheorie abgehandelt und ist zum Schluss gekommen, dass diese Theorie nur verworfen werden kann. Es handelt sich gemäss Bundesgericht um eine durch nichts belegte und keiner Überprüfung zugängliche Behauptung, welche von W bereits im Ermittlungsverfahren vor der Staatsanwaltschaft (act. 7/60 und 7/71 Akten K) und im Verfahren vor dem Landgericht (Urteil LGS 1 vom 24. Oktober 2012, E. 4.6.2.2.14) vorgetragen wurde. Die Komplotttheorie wird durch die Akten widerlegt (Bundesgerichtsurteil vom 10. April 2017, E. 15.3).