Keine der angedachten Sachverhaltsvarianten hielt einer genaueren Prüfung anhand der Akten Stand. So auch nicht die sogenannte Komplotttheorie, die das Obergericht im Verfahren OG S 14 8 bereits als unlogisch und unplausibel, wenig glaubhaft und äusserst unwahrscheinlich beurteilt hat. In seinem Urteil vom 10. April 2017 hat das Bundesgericht die Komplotttheorie abgehandelt und ist zum Schluss gekommen, dass diese Theorie nur verworfen werden kann.