Diese Besuche dienten offensichtlich der Vorbereitung der Tat und sie belasten W. Es ist unwahrscheinlich, dass sie im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren standen. Die Aussagen der Zeugin I, wonach W S Geld für die Beseitigung von K versprochen habe, belasten W schwer. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass I bewusst oder unbewusst falsche Aussagen gemacht hätte. Es muss davon ausgegangen werden, dass die im Vorfeld der Schüsse erfolgten telefonischen Kontakte zwischen W und S zumindest (auch) der Planung der Tat dienten.