wenn K als Sorgerechtsinhaberin (ob mit oder ohne Vormund oder Beistand für PL) eine Erbschaft von PL (zumindest mit-)verwaltet hätte. Das Erbe wäre damit wohl endgültig seinem Einflussbereich entzogen worden. W wäre auch auf Umwegen nicht mehr an das Erbe gekommen. Das Erbe des Vaters von W in Konnex mit dem Sorgerecht über den Sohn PL bildete damit ebenfalls ein mögliches Motiv für die Tat.