Wie konkret der Wissensstand von K über Letzteres war und mit welchem – allenfalls auch nur vermeintlichen – Wissen W rechnete, kann offengelassen werden und ist nicht entscheidend. Jedenfalls musste W im November 2010 im kurz bevorstehenden Scheidungsverfahren befürchten, dass seine Vermögensverhältnisse – allenfalls aufgrund von vielleicht auch nur vagen Hinweisen von K – genauer beleuchtet werden könnten, mit entsprechenden Folgen (Busse, Straf- und Nachsteuern und Verzugszinse), auch unabhängig von allfälligen tatsächlichen oder vermeintlichen Auswirkungen im Scheidungsverfahren. Dies begründet ein mögliches Motiv.