W musste damit rechnen, dass seine Vermögensverhältnisse im Hinblick auf die bevorstehende Scheidung zur Sprache kommen könnten, und er verfügte über Schwarzgeld. Wie konkret der Wissensstand von K über Letzteres war und mit welchem – allenfalls auch nur vermeintlichen – Wissen W rechnete, kann offengelassen werden und ist nicht entscheidend.