ein Alibi erhält und innert Minuten von einem Chauffeur wie ein normaler Gast abgeholt und nach Hause gefahren wird, ist durchaus realistisch. Zur Vermeidung von Wiederholungen kann auf das vorinstanzliche Urteil vom 24. Oktober 2012, E. 4.6.2.2.9, verwiesen werden. 8.4.7 Alibi von W