Er habe zuerst ausgesagt, sich nicht mehr zu erinnern, dann habe man ihm ein Foto gezeigt und er habe sich wieder erinnern können. Auf entsprechende Nachfrage führte er dann aus, nein, man habe ihm kein Foto gezeigt, die Staatsanwältin habe ihm einfach gesagt, es gäbe ein Foto, dann habe er sich erinnert (vergleiche dazu auch Urteil LGS 12 1 vom 24. Oktober 2012, E. 4.6.2.2.8).