Somit bestand eine Zeitspanne von knapp vier Minuten, während welcher V.S. aufgestanden, sich angezogen, in die Taverne hinuntergegangen, die Schlüssel für das Fahrzeug behändigt, die Barriere geöffnet und mit S weggefahren sein muss. Es muss davon ausgegangen werden, dass V.S. zumindest teilweise instruiert wurde, was er aussagen soll (oder nicht). Bei der ersten Einvernahme (act. 2/25 Akten K) gab er an, um 23.30 Uhr schlafen gegangen zu sein. Er erwähnte keinen Taxidienst. Auf entsprechenden Vorhalt gab er später an, sich nicht erinnern zu können, ob er S nach Hause gefahren habe (act. 2/71/1 Akten K).