Sicher war es unklug von S, die Tatwaffe zu behalten. Darauf hatte W indessen keinen Einfluss mehr. Wären weder S noch die Waffe gefunden worden, hätte auch keine diesbezügliche Verbindung zwischen W und S nachgewiesen werden können. Aus der vorliegenden Kombination (Verwendung der gleichen Tatwaffe und Übergabe dieser Waffe von W an S) ergibt sich indessen ein erheblich belastendes Indiz. 8.4.6 Rückführung von S