Die 80 cm liessen sich auch damit erklären. Aus dem Standort von K im Zeitpunkt der Schüsse kann daher nicht abgeleitet werden, die drei Schüsse seien in lediglich 0.6 Sekunden abgefeuert worden (vergleiche Bundesgerichtsurteil vom 10. April 2017, E. 14.4.3). Wird beim Szenario 1 eine gewisse Ungenauigkeit berücksichtigt und beispielsweise von einer Distanz zwischen den beiden Positionen von 2 m anstatt 80 cm ausgegangen, wird Szenario 1 zum Szenario 3, bei welchem das Spurenbild ähnlich dem tatsächlich aufgefundenen Spurenbild ausfiel (act. 5.30 Akten OG S 14.8).