5.30 Akten OG S 14 8). Daraus, dass K zwischen den Schüssen möglicherweise mehr als die nachträglich am Tatort eingezeichneten 80 cm zurücklegte, kann daher weder der Schluss gezogen werden, auf K sei nicht geschossen worden, noch dass der Schütze im Sinne der sogenannten Komplotttheorie im Auftrag von K selber handelte. Nicht ausgeschlossen werden kann zudem, dass K nach dem ersten Schuss, der sie überraschend wie ein Schlag in den Rücken traf, (unbewusst) kurz innehielt, bevor sie flüchtete. Die 80 cm liessen sich auch damit erklären.