Auf den Vorhalt, die Telefongespräche hätten jeweils nie länger als rund 30 Sekunden gedauert, machte W entgegen den vorherigen Aussagen geltend, sie hätten sicher nichts Geschäftliches am Telefon besprochen, sondern vielleicht ein Treffen abgemacht (act. 2/66 Akten K). Ebenfalls nicht glaubhaft sind diese Aussagen deshalb, weil W anlässlich der Befragung vom 14. Januar 2011 (act. 2/66 Akten K) geltend gemacht hatte, unter Druck gewesen zu sein, weil er bis Ende Jahr diese Frauen aus dem EU-Raum gewollt habe.