S machte geltend, er habe mit W ein geschäftliches Verhältnis wegen eines Umbaus gehabt, wobei er ihm handwerklich geholfen habe (act. 2/63 Akten K). Später bestätigte er, das geschäftliche Verhältnis habe in der Lieferung von Bauisolation bestanden, ansonsten würde er keine geschäftliche Beziehung zu W unterhalten (act. 2/66 Akten K). Dies wiederum bestätigte jedoch W nicht, sondern machte geltend, sie hätten im Zusammenhang mit der Suche von Tänzerinnen aus dem EU-Raum Kontakt gehabt. Woraufhin S anfügte, es sei richtig, dass es um das gegangen sei, was W gesagt habe (act. 2/66 Akten K).