Es ist erwiesen, dass S und W vor dem Vorfall vom 12. November 2010 59 Mal telefonischen Kontakt hatten, unter anderem auch am 9. November 2010 und am 10. November 2010, wobei die Kontakte jeweils nur maximal 33 Sekunden dauerten (vergleiche Ziff. 8.2.4 hiervor). Betreffend den Inhalt dieser Telefongespräche liegen widersprüchliche Angaben von S und W vor. S machte geltend, er habe mit W ein geschäftliches Verhältnis wegen eines Umbaus gehabt, wobei er ihm handwerklich geholfen habe (act. 2/63 Akten K).