8.4.2.2 Betreffend den Zeugen R.P. und die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen kann auf das im Urteil LGS 12 1 vom 24. Oktober 2012, E. 4.6.2.1.16.7, Ausgeführte verwiesen werden. R.P. erwähnte betreffend Geld, welches S von W für eine Bausache bekommen sollte, gegoogelt und recherchiert zu haben (act. 2/68/1 Akten K). Geistig habe er dann das Geld in Zusammenhang gebracht mit einem möglichen Auftrag von W an S zur Beseitigung einer Person; dies sei jedoch im Bereich der persönlichen Vermutung gewesen - 32 -