Es macht durchaus Sinn, dass S I gegenüber von einem Kollegen sprach und nicht von seiner zweiten Freundin M.F.. Ausserdem machte I zwar geltend, einen C.V. zu kennen, führte aber auch an, diesen nie mehr gesehen zu haben (act. 2/89/1 Akten K). Aus den Akten ergeben sich diesbezüglich keine gegenteiligen Hinweise. Insbesondere finden sich auch keine Hinweise, dass die Aussagen von I aus den Akten stammen könnten. Ihre Aussagen, wonach S seine Jacke auf den Rücksitz oder in den Kofferraum des Autos gelegt habe (act. 2/67/1 und act. 2/70/1 Akten K), sind plausibel. S gab ihr gegenüber an, wie clever er vorgegangen sei.