6/37 Akten K) – gerade nicht von einem "auf Katzen schiessen", was sie wohl getan hätte, wenn ihre Aussagen lediglich auf Ausführungen von C.V. ihr gegenüber basiert hätten und sie folglich die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen hätte untermauern müssen. Dasselbe gilt sodann hinsichtlich ihren Ausführungen, S habe ihr gesagt, von einem Kollegen nach Erstfeld gefahren worden zu sein und auch die Jacke und die Waffe bei einem Kollegen versteckt zu haben, wobei davon auszugehen ist, dass sie wohl nicht von einer männlichen Person gesprochen hätte, wenn ihr diese Informationen von C.V. gesteckt worden wären, weil sie auch dadurch ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel gesetzt hätte.