Einerseits konnte er mit dem Besuch am 11. November 2010 die Sicherheit erlangen, dass K an diesem Abend tatsächlich am Arbeiten war, und andererseits musste er in Erfahrung gebracht haben, dass sie in absehbarer Zeit mit dem Bus nach Erstfeld zurückkehren wird. Die Argumentation der Verteidigung, es hätte keinen Sinn gemacht, hinsichtlich einer solchen Tatausführung mehrmals ins Restaurant Mühle zu fahren, greift deshalb nicht. Diesbezüglich führte S denn auch aus, mehrmals im Restaurant Mühle gewesen zu sein, K jedoch am 11. November 2010 erst das zweite Mal getroffen zu haben; das erste Mal habe er sie circa vor acht oder neun Tagen dort gesehen (act. 2/63 Akten K).