Die Aussagen von S sind indessen glaubhaft, zumal auch die Zeugin I bestätigte, mit S schon im Restaurant Mühle in Schattdorf gewesen zu sein, weil S im Auftrag von W habe schauen müssen, ob K arbeite (act. 2/67/1 Akten K). Erwiesen ist im Weiteren, dass W S am Abend des 11. November 2010 ein Auto zur Verfügung stellte, mit wel- - 28 - chem S an den Arbeitsort von K (Restaurant Mühle in Schattdorf) fuhr, dort von K bedient wurde und anschliessend wieder nach Erstfeld zurückfuhr (vergleiche E. 8.2.3 hiervor).