- der Motivsituation bei W (E. 14.8). 8.4.1 Aussagen von S S hat angegeben, im Auftrag von W auch schon vor der Tatnacht im Restaurant Mühle gewesen zu sein, um zu schauen, ob K arbeite. W bestreitet – entgegen den Ausführungen von S (act. 2/63, act. 2/66 und act. 2/111/1 Akten K) – diesbezügliche Aufträge. Die Aussagen von S sind indessen glaubhaft, zumal auch die Zeugin I bestätigte, mit S schon im Restaurant Mühle in Schattdorf gewesen zu sein, weil S im Auftrag von W habe schauen müssen, ob K arbeite (act. 2/67/1 Akten K).