8.2.5 Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, kann in diesem Zusammenhang gestützt auf Art. 82 Abs. 4 StPO auch auf die umfangreichen Ausführungen im vorinstanzlichen Urteil LGS 12 1 vom 24. Oktober 2012 (S. 130 - 177) verwiesen werden. 8.3 Täterschaft von S