2003, Nr. 5-167795, Kaliber 8mm Knall, abgeändert auf Kaliber 6.35mm, abgefeuert wurden, welche anlässlich der am 22. Dezember 2010 bei M.F. (nachfolgend M.F.), einer Lebensgefährtin von S, durchgeführten Hausdurchsuchung sichergestellt werden konnte. Im Weiteren steht beweiskräftig fest, dass bei den Vorfällen vom 4. Januar 2010 und 12. November 2010 als Tatwaffe die gleiche Waffe Verwendung fand (act. 5/7/2 Akten K). Weiter ist unbestritten, dass S diese Waffe „Blow Mini“ bei M.F. deponiert hatte.