8.2.2 Aufgrund des Vorberichtes des Forensischen Instituts Zürich (FOR) vom 11. Januar 2011 (act. 5/5 Akten K) und des Gutachtens des FOR vom 7. Juli 2011 (act. 5/7/2 Akten K) steht beweiskräftig fest, dass die aufgefundenen Projektile beziehungsweise Patronenhülsen durch die Selbstladepistole, Marke „Blow Mini“, Mod. 2003, Nr. 5-167795, Kaliber 8mm Knall, abgeändert auf Kaliber 6.35mm, abgefeuert wurden, welche anlässlich der am 22. Dezember 2010 bei M.F. (nachfolgend M.F.), einer Lebensgefährtin von S, durchgeführten Hausdurchsuchung sichergestellt werden konnte.