7.3 Der Vorfall vom 4. Januar 2010 ist damit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht rechtskräftig entschieden und es kann diesbezüglich auf das Urteil OG S 14 8 des Obergerichts vom 18. April 2016 (E. 7 - 10; mit Hinweisen auf das Urteil des Landgerichts vom 24. Oktober 2012) verwiesen werden. Betreffend den Sanktionspunkt wird auf E. 10.4.3 hiernach verwiesen. 8. Vorfall vom 12. November 2010 (Sachverhaltskomplex K) 8.1 Tatvorwurf