Allerdings stuft der Gutachter die Gefahr, dass W ausgerechnet zum Nachteil Ks straffällig werden würde, aufgrund seiner zweifellos vorhandenen Intelligenz kurzfristig als gering ein. Mittel- bis langfristig erachtet der Gutachter allerdings die Gefahr erneuter Straf- und Gewalttaten als moderat bis deutlich, sie sei aus forensisch-psychiatrischer Sicht mit psychiatrischen Mitteln im engeren Sinn wohl kaum zu verbessern (act. 10/6/1 Akten K). 7. Vorfall vom 4. Januar 2010 (Sachverhaltskomplex P)