Zur Schuldfähigkeit, Wiederholungsgefahr und Massnahmebedürftigkeit führte der Gutachter aus, es sei von vollständig erhaltener Schuldfähigkeit auszugehen. W bewege sich heute in einer kriminogenen Halbwelt, die ihn aber zunehmend überfordere, wie die Zunahme der Strafverfahren belege, die gegen ihn eröffnet worden seien, mit anderen Worten verfüge W nur über insuffiziente Problemlösungsstrategien. Die persönliche Verstrickung Ws in sein Geschäft, mit anderen Worten die Partnerschaft mit der Besitzerin der von ihm gegründeten GmbH, bei der er damals noch angestellt gewesen sei, mache die Situation nicht günstiger.