Menschen, die unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leiden würden, hätten in der Regel eine "dünne Haut" was Auseinandersetzungen und Kränkungen betreffe, wie sie gerade in einem chronischen Ehekonflikt vorkommen könnten. Schliesslich sei es während der Haft auch zu einem psychogenen Appetitverlust (F50.8 nach ICD-10) gekommen. Zur Schuldfähigkeit, Wiederholungsgefahr und Massnahmebedürftigkeit führte der Gutachter aus, es sei von vollständig erhaltener Schuldfähigkeit auszugehen.