6.5 Der forensisch-psychiatrische Gutachter kommt in seinem Gutachten zur Diagnose, es würden sich bei W ein Hang zur Selbstüberschätzung und Unkonventionalität, aber auch Impulsivität, gleichzeitig bestehend mit einem Wunsch nach Normalität und Anerkennung, feststellen lassen. Überdies stehe aufgrund der Aussagen von W, aber - 22 -