6.2 Bei der polizeilichen Einvernahme vom 15. März 2011 zur Person (act. 10/3 Akten K) gab W an, glaublich Fr. 1‘640.00 Alimentenzahlungen für K und P. entrichten zu müssen, wobei die Gemeinde diese bezahle, da er dazu nicht in der Lage sei. Privat habe er etwa Fr. 120‘000.00 Schulden. Er leide nach wie vor unter Angstzuständen wegen des Falls A.S..