3.3.2 Das Bundesgericht kam in seinem Urteil vom 10. April 2017 zum Schluss, dass die Würdigung einzelner Indizien durch das Obergericht im Entscheid vom 18. April 2016 in mehrfacher Hinsicht ungenügend begründet, nicht nachvollziehbar oder gar offensichtlich unhaltbar ist (E. 14.9). Im Weiteren wird auch die Gesamtwürdigung als nicht - 14 -