3.3 3.3.1 Aus vorstehenden Erwägungen ergibt sich, dass im vorliegenden dritten Berufungsverfahren im Schuldpunkt noch über die Anklagepunkte Ziff. 1.1 AKS (Vorfall vom 12. November 2010) und Ziff. 1.2 AKS (Übertragung einer Waffe an einen Staatsangehörigen, der keine Waffe erwerben darf) neu zu urteilen ist. Im Weiteren ist im Sanktionspunkt neu zu entscheiden.