Das Bundesgericht hielt verbindlich fest, dass das Obergericht einzelne Indizien willkürlich gewürdigt hat und dass auch die Gesamtwürdigung der Indizien nicht rechtsgenüglich erfolgte. Das Urteil des Obergerichts vom 18. April 2016 wurde betreffend den Vorfall vom 12. November 2010 aufgehoben und das Obergericht hat im Lichte der verbindlichen Erwägungen des Bundesgerichts die Indizien in den beanstandeten Punkten erneut zu würdigen und eine rechtsgenügende Gesamtwürdigung vorzunehmen (vergleiche anschliessend E. 8).