3.2.3 Was den Vorfall vom 12. November 2010 (Sachverhaltskomplex K) anbelangt, ist den bundesgerichtlichen Erwägungen im Urteil vom 10. April 2017 zu entnehmen, dass der Freispruch des Obergerichts vom 18. April 2016 Bundesrecht verletzt. Das Bundesgericht hielt verbindlich fest, dass das Obergericht einzelne Indizien willkürlich gewürdigt hat und dass auch die Gesamtwürdigung der Indizien nicht rechtsgenüglich erfolgte.