Das Bundesgericht hob das Urteil des Obergerichts vom 18. April 2016 auf und wies die Sache zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurück. Den Beschluss des Obergerichts vom 18. April 2016 betreffend die Entschädigung des amtlichen Verteidigers hob das Bundesgericht ebenfalls auf.