1.3 Das Obergericht ist im Verfahren OG S 13 3 und 13 5 auf die Berufungen von W und K und die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft im Umfang der Anträge eingetreten. In der Folge wurde das Berufungsurteil des Obergerichts vom 11. September 2013 vom Bundesgericht mit Entscheid vom 10. Dezember 2014 aufgehoben und die Sache an das Obergericht zurückgewiesen. Letzteres führte das Berufungsverfahren unter der Verfahrensnummer OG S 14 8 weiter und fällte am 18. April 2016 ein neues Urteil. Dieses Urteil wurde vom Bundesgericht mit Entscheid vom 10. April 2017 teilweise aufgehoben.