F.c Die AXA Winterthur nahm nicht an den Berufungsverhandlungen teil; ihr war das Erscheinen freigestellt. Die AXA Winterthur beantragte mit Eingabe vom 15. August 2012 an das Landgericht Uri, dass im Falle eines Schuldspruchs W und S zu verpflichten seien, die aus der obligatorischen Unfallversicherung für Heilungskosten und Lohnausfall infolge Verletzung von K erbrachten gesetzlichen Leistungen in der Höhe von total Fr. 15'382.75 zurückzuerstatten. - 10 - Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Zum Berufungsverfahren OG S 17 3