34 Abs. 1 lit. b WG), Erwerb einer Waffe ohne Waffenerwerbsschein respektive Nichtaufbewahren des Vertrags beim Erwerb von Waffen unter Privaten (Art. 33 Abs. 1 lit. a WG), mehrfachen unerlaubten Besitzes von Waffen (Art. 33 Abs. 1 lit. a WG), unsorgfältigen Aufbewahrens einer Waffe (Art. 34 Abs. 1 lit. e WG), Tragens und Transportierens einer Waffe an öffentlich zugänglichen Orten ohne Waffentragbewilligung (Art. 33 Abs. 1 lit. a WG) schuldig zu sprechen.