F.a In der Folge setzte das Obergericht das Verfahren unter der Nummer OG S 17 3 fort. In diesem dritten Berufungsverfahren stellte W anlässlich der Berufungsverhandlung vom 16. November 2017 folgende Anträge: 1. Es sei in Analogie zum letzten obergerichtlichen Urteil W erneut von Schuld und Strafe bezüglich Mordversuch freizusprechen. 2. Die Schadenersatz- und Genugtuungsanträge der Privatkläger seien auf den Weg des Zivilprozesses zu verweisen. 3. Die Kosten seien ausgangsgemäss zu regeln und über die Genugtuungs- und Entschädigungsansprüche des Beschuldigten sei – wie bereits vorgängig verfügt – in einem separaten Verfahren zu entscheiden.