E.d Die Beschwerde von W im Verfahren 6B_960/2016 wies das Bundesgericht am 10. April 2017 ab, soweit es darauf eintrat. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für dieses Verfahren wies das Bundesgericht ab und auferlegte W Gerichtskosten von Fr. 1'600.00. F.