Für das Verfahren 6B_946/2016 wurde dem Rechtsvertreter von W eine durch den Kanton Uri zu bezahlende Entschädigung von Fr. 1'500.00 zugesprochen. Der Rechtsvertreterin von K wurde eine Entschädigung von Fr. 3'000.00 für das Verfahren 6B_844/2016 und dem Rechtsvertreter von W eine Entschädigung von Fr. 3'000.00 für die Verfahren 6B_946/2016 und 6B_844/2016 aus der Gerichtskasse des Bundesgerichts ausgerichtet. -8-