E.c Weiter hiess das Bundesgericht mit Urteil vom 10. April 2017 das Gesuch von K um unentgeltliche Rechtspflege im Verfahren 6B_844/2016 gut. Das Gesuch von W um unentgeltliche Rechtspflege in den Verfahren 6B_844/2016 und 6B_946/2016 hiess das Bundesgericht gut, soweit es nicht gegenstandslos geworden war. W wurden Gerichtskosten von Fr. 2'000.00 auferlegt. Für das Verfahren 6B_946/2016 wurde dem Rechtsvertreter von W eine durch den Kanton Uri zu bezahlende Entschädigung von Fr. 1'500.00 zugesprochen.