D.c K führte gegen das Urteil vom 18. April 2016 Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht und beantragte, W wegen versuchten Mordes, eventualiter wegen Gehilfenschaft -7- zum versuchten Mord, subeventualiter wegen Gefährdung des Lebens schuldig zu sprechen und entsprechend zu bestrafen. Sie ersuchte um unentgeltliche Rechtspflege (Verfahrensnummer Bundesgericht: 6B_844/2016).