D.b Die Staatsanwaltschaft führte zudem beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen mit den Anträgen, das Urteil vom 18. April 2016 sei aufzuheben, W sei wegen versuchten Mordes, versuchter vorsätzlicher Tötung und mehrfacher Widerhandlung gegen die Waffengesetzgebung mit einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren und einer Busse von Fr. 1'000.00 zu bestrafen und zur Sicherung des Vollzugs unverzüglich in Sicherheitshaft zu nehmen. Der Beschluss betreffend die Entschädigung des amtlichen Verteidigers sei ebenfalls aufzuheben. Eventuell sei die Entschädigung auf Fr. 52'908.50 zu kürzen (Verfahrensnummer Bundesgericht: 6B_946/2016).