D.a Die Staatsanwaltschaft wandte sich betreffend die Entschädigung des amtlichen Verteidigers mit Beschwerde an die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts. Sie beantragte, der Beschluss vom 18. April 2016 sei aufzuheben und über die Entschädigung des amtlichen Verteidigers sei im Urteil über die Hauptsache zu befinden. Eventualiter sei die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von ursprünglich Fr. 111'408.50 auf Fr. 52'908.50 zu kürzen.